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   LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B   

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https://dejure.org/2005,2144
LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B (https://dejure.org/2005,2144)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B (https://dejure.org/2005,2144)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B (https://dejure.org/2005,2144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortzahlung der Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung und der Hilfe zur Pflege; Notwendigkeit der Kostenübernahme zur Beseitigung einer bis in die Gegenwart fortwirkenden Notlage; Eheähnliche Gemeinschaft bei gleichgeschlechtlichen Partnern nur bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (189)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05
    Freilich ist der Ag., soweit sie auf eine "eheähnliche Gemeinschaft" der Ast. mit Y.G. und insoweit wohl auf die Bestimmungen der §§ 19 Abs. 2 Satz 2, 20 und 43 Abs. 1 SGB XII abheben möchte, entgegenzuhalten, dass unter den Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft nur eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau zu subsumieren ist (vgl. BVerfGE 87, 234, 264), während gleichgeschlechtliche Partnerschaften von den vorstehenden Bestimmungen des SGB XII lediglich im Falle einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (vgl. Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266)) erfasst werden und ansonsten nur über § 36 SGB XII im Rahmen der etwaigen Bedarfsdeckung durch eine Haushaltsgemeinschaft Bedeutung erlangen können (vgl. aber für Pflegebedürftige § 36 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB XII).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05
    Dabei sind die diesbezüglichen Anforderungen jedoch umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.; Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O. Rdnrn. 12, 95, 99 ff.; Funke-Kaiser in Bader u.a., Rdnrn. 15 f., 24 ff.).
  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 10/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05
    Entgegen der Auffassung der Ag. spricht jedoch vieles dafür, dass es sich bei den Bescheiden vom 31. Januar und 10. März 2005 um Verwaltungsakte mit Dauerwirkung (vgl. hierzu Bundessozialgericht (BSG) BSGE 78, 109, 111 = SozR 1300 § 48 Nr. 19; BSGE 88, 172, 174 = SozR 3-4300 § 119 Nr. 3) gehandelt hat.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05
    Dabei sind die diesbezüglichen Anforderungen jedoch umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.; Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O. Rdnrn. 12, 95, 99 ff.; Funke-Kaiser in Bader u.a., Rdnrn. 15 f., 24 ff.).
  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05
    Entgegen der Auffassung der Ag. spricht jedoch vieles dafür, dass es sich bei den Bescheiden vom 31. Januar und 10. März 2005 um Verwaltungsakte mit Dauerwirkung (vgl. hierzu Bundessozialgericht (BSG) BSGE 78, 109, 111 = SozR 1300 § 48 Nr. 19; BSGE 88, 172, 174 = SozR 3-4300 § 119 Nr. 3) gehandelt hat.
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05
    Dabei sind die diesbezüglichen Anforderungen jedoch umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.; Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O. Rdnrn. 12, 95, 99 ff.; Funke-Kaiser in Bader u.a., Rdnrn. 15 f., 24 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05
    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B -, 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - und 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - (alle m.w.N. aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung); Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O. Rdnr. 79; Funke-Kaiser in Bader u.a., a.a.O. Rdnr. 62).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05
    Freilich waren bereits nach der Rechtsprechung des BVerwG verstärkte Tendenzen zur Öffnung des Sozialhilferechts auch für das Institut des Dauerverwaltungsaktes zu erkennen, so wenn die Auslegung ergab, dass der Sozialhilfeträger den Hilfefall nicht nur für den nächstliegenden Zahlungszeitraum, sondern für einen längeren Zeitraum geregelt hatte (vgl. BVerwG Buchholz 436.51 § 6 JWG Nr. 15; BVerwGE 99, 149 ff.); in diesen Fällen waren beispielsweise Änderungen der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse nach § 48 SGB X zu beurteilen (Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 16).
  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 21/79

    Meldeaufforderung - Mitwirkungsverlangen - Rechtsfolgenbelehrung - Unterlassene

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05
    Darauf hinzuweisen ist ferner, dass die objektive Beweislast für die anfängliche Fehlerhaftigkeit der Bewilligung oder die wesentliche Änderung der Verhältnisse zuungunsten der von der früheren Bewilligung Begünstigten die Behörde trägt (vgl. BSGE 7, 292, 299; 37, 114, 137; BSG SozR 4100 § 132 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05
    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B -, 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - und 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - (alle m.w.N. aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung); Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O. Rdnr. 79; Funke-Kaiser in Bader u.a., a.a.O. Rdnr. 62).
  • BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91

    Vollziehungsanordnung - Gebührenfestsetzung - Kostenerstattungsanspruch

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

  • BVerwG, 21.12.2001 - 5 C 27.00

    Einkommen, Absetzung von Beträgen in angemessener Höhe für Erwerbstätige vom -;

  • BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 23/96

    Aussiedlereigenschaft bei erneuter Vertreibung aus Rumänien, Rücknahme von

  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2005 - L 7 SO 1594/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Glaubhaftmachung des

  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 62/85

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsbescheid - Bindende Bewilligung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2000 - 22 A 285/98

    Rechtliche Ausgestaltung der angemessenen Höhe eines Absetzungsbetrags für

  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Anhaltspunkte für ein

  • BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 34/78

    Verfahrensgegenstand - Arbeitslosigkeit - Anschluß-Arbeitslosenhilfe -

  • BSG, 06.02.1974 - 12 RK 30/72
  • BSG, 23.03.1994 - 5 RJ 68/93

    Rechtmäßigkeit der Minderung von Waisenrente - Anforderungen an die Rücknahme

  • BSG, 18.09.1996 - 4 RA 27/94

    Rechtmäßigkeit der Einstellung einer Zahlung von Altersrente - Gewährung einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.01.1993 - 5 M 112/92

    Vorläufiger Rechtsschutz; Sozialhilfe; Gegenwärtige Notlage; Dringlichkeit

  • OVG Brandenburg, 17.09.2003 - 4 B 39/03
  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - L 7 SO 1311/19

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Aus dem Gegenwartsbezug der einstweiligen Anordnung folgt zunächst, dass dieser vorläufige Rechtsbehelf für bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung zurückliegende Zeiträume nur ausnahmsweise in Betracht kommt; es muss durch die Nichtleistung in der Vergangenheit eine aktuell fortwirkende Notlage entstanden sein, die den Betroffenen in seiner menschenwürdigen Existenz bedroht (vgl. hierzu etwa Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2007 - L 7 AS 1214/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Gegenwartsbezug -

    Ein Ausgleich für Rechtsbeeinträchtigungen in der Vergangenheit kommt dann in Betracht, wenn die Notlage in die Gegenwart fortwirkt (Nachholbedarf) und den Betroffenen in seiner menschenwürdigen Existenz bedroht (st.Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - und vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - ).

    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Antragsteller vorzunehmen (vgl. schon Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - unter Hinweis auf BVerfG NVwZ 1997, 479; NVwZ 2005, 927; ferner Puttler in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung , 2. Auflage, § 123 Rdnrn. 79, 96, 100; Funke-Kaiser in Bader u.a., VwGO, 3. Auflage, Rdnrn. 15, 25).

    Einen Ausgleich für Rechtsbeeinträchtigungen in der Vergangenheit herbeizuführen ist deshalb grundsätzlich nicht Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes; eine Ausnahme ist bei einer begehrten Regelungsanordnung nur dann zu machen, wenn die Notlage noch bis in die Gegenwart fortwirkt und den Betroffenen in seiner menschenwürdigen Existenz bedroht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - a.a.O.; ferner Krodel, NZS 2007, 20, 21 ).

  • SG Reutlingen, 08.11.2018 - S 1 KR 2376/18

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg - LSG - , Beschlüsse vom 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und vom 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B; beide Juris unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
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